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Montag, 22. Oktober 2012

Bayern dürfen über Studiengebühren abstimmen


Ein Volksbegehren gegen die bayerischen Studiengebühren ist zulässig. Der Verfassungsgerichtshof folgte damit überraschend den Argumenten der Freien Wähler.
In Bayern könnte es bald zu einer Abstimmung über die Studiengebühren kommen: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat überraschend ein Volksbegehren der Freien Wähler gegen die Studiengebühren in Bayern zugelassen.
Die Landesregierung hatte ein Volksbegehren für verfassungswidrig gehalten. Deshalb hatte das bayerische Innenministerium den Fall den obersten Richtern des Landes vorgelegt. Denn in Bayern sind Volksentscheide, die den Staatshaushalt betreffen, unzulässig. Mit einer Abschaffung der Studiengebühren sei der Landeshaushalt aber betroffen, hatte das Ministerium argumentiert.
Diese Auffassung teilten die Richter nicht. Der Gerichtshof folgte der Argumentation der Freien Wähler, derzufolge sich das Volksbegehren nicht gegen den Haushalt richte. "Als nichtstaatliche Mittel gehören die Einnahmen aus Studienbeiträgen zum Körperschaftsvermögen der Hochschulen, das getrennt vom Landesvermögen verwaltet wird; sie fließen nicht in den allgemeinen Staatshaushalt", heißt es in der Urteilsbegründung.
Die Freien Wähler wollen mit dem Volksbegehren die Studiengebühren zu Fall bringen. Grüne und SPD hatten sich der Klage nicht angeschlossen, weil sie sie für nicht aussichtsreich hielten. Um ein Volksbegehren in Bayern durchführen zu können, braucht es mindestens 25.000 Unterschriften. Die hatten die Freien Wähler nach Angaben derSüddeutschen Zeitung bereits im April gesammelt.
Bayern ist eines der letzten drei verbliebenen Bundesländer, die noch Studiengebühren erheben. Hamburg hat aber bereits angekündigt, die Gebühren abzuschaffen, Niedersachsen könnte nach der Landtagswahl ebenfalls folgen.